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Einwegpfand für Plastikflaschen und Aludosen

Wie hoch ist das Einwegpfand und welche Getränkeverpackungen sind betroffen?

Seit 1. Jänner 2025 zahlt man für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent. In das Einweg-Pfandsystem fallen die typischen Getränke-Aludosen (Limonaden, Energydrinks, Bier) wie auch die gängigen Limonade- oder Wasserflaschen aus Kunststoff. Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten, nicht aber für Milch und Milchgetränke – aus hygienischen Gründen. Für „pflanzliche Milchsorten“ wie Soja- oder Haferdrinks fällt hingegen Pfand an.

Welche Einwegprodukte sind neben Milchgetränken noch vom Pfand ausgenommen?

Getränkekartons (Tetrapack); Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff; Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden; Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind); Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die eine andere Form als eine Flasche haben (z. B. Folienbeutel). Die genannten Verpackungen gehören in der Regel in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne bzw. den Altglas-Sammelcontainer.

In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, damit ich das Pfand zurückbekomme?

Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Denn durch das österreichische Pfandlogo und den Barcode wird die Zugehörigkeit zum neuen Pfandsystem festgestellt. Der Flaschenverschluss kann, muss aber nicht auf der Flasche sein.

Wo kann ich die Einwegpfandverpackungen zurückgeben?

Alle Verkaufsstellen von Einwegpfandverpackungen müssen diese auch wieder zurücknehmen. Die Rücknahme kann über einen Automaten oder händisch über eine Person erfolgen. Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An viel besuchten Orten wie Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfen oder Flughäfen können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe (rund 300 Meter) zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegeben werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.

Gibt es sonstige Beschränkungen bei der Rückgabe?

Bei Verkaufsstellen mit händischer Rücknahme werden nur die pro Kauf üblichen Stückzahlen zurückgenommen und nur genau jene Größen der Flaschen oder Dosen, die sie selbst anbieten. Die Getränkemarke muss aber nicht dieselbe sein. Verkauft etwa eine Bäckerei pro Kund:in ca. 2 bis 3 Flaschen, wird sie pro Kund:in auch nur diese Flaschenstückzahl zurücknehmen.

Muss ich auch an einem Getränkeautomaten Pfand zahlen?

Ja. Zusätzlich zum Produktpreis fällt in Zukunft das Pfand von 25 Cent an, das auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.

Wo gebe ich die Flasche oder Dose vom Getränkeautomaten zurück?

Am Automaten wird meist auf die nächste Rücknahmestelle hingewiesen werden. Sie können die Verpackung aber an jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die diese Packungsgröße verkauft – unabhängig von der Marke.

Muss ich am Würstelstand oder im Café Pfand zahlen?

Werden die Getränke vor Ort konsumiert, kann der Gastgewerbebetrieb wie Restaurant, Café, Cateringbetrieb, Beherbergungsbetrieb (Minibar) oder Würstelstand selbst entscheiden, ob er das Pfand einhebt oder nicht. Hebt er es nicht ein, muss er das Leergut nicht zurücknehmen und kein Pfand auszahlen. Ist dem Betrieb ein Take-away angeschlossen, gelten die üblichen Bedingungen der Einwegpfand-Verrechnung und -Rücknahme.

Muss ich bei Essenszustellungen für Getränke Pfand zahlen?

Ja, bei der Zustellung von Restaurants und Lieferdiensten (Foodora, Lieferando usw.). Lieferdienste müssen die leeren Flaschen und Dosen aber nicht zurücknehmen. Diese müssen bei einer Rücknahmestelle abgegeben werden. Liefert das Restaurant jedoch selbst, ist es auch zur Rücknahme verpflichtet.

Muss ich bei Online-Bestellungen Pfand zahlen?

Ja. Wenn der Händler die Produkte über Post oder Paketdienst versendet, muss das Pfand von 25 Cent verrechnet, die Getränkeverpackung aber nicht zurückgenommen werden. Wenn das Online-Unternehmen selbst zustellt, muss es die Flaschen und Dosen zurücknehmen und Pfand auszahlen. Das kann über denselben Weg wie bei Bezahlung der Bestellung erfolgen.

Kann ich ein Produkt an einer Verkaufsstelle zurückgeben, die das Produkt nicht im Sortiment hat?

Ja, bei vielen Automaten wird das der Fall sein. Kümmert sich eine Person um die Rückgabe, muss sie nur jene Packungsgrößen zurücknehmen, die dort verkauft werden – die Getränkemarke spielt keine Rolle.

Kann ich den Pfandbon bei einer anderen Rückgabestelle einlösen?

Gemäß den Bestimmungen der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen erfolgt die Rücknahme der Verpackungen gegen Rückerstattung des jeweiligen Pfandbetrages. Daraus folgt, dass die Einlösung der Pfandbons an jener Rücknahmestelle erfolgen sollte, welche den betreffenden Bon ausgegeben hat. Diese Rücknahmestelle ist berechtigt, das Pfand entsprechend rückzuverrechnen. Die Rückverrechnung erfolgt über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH als der zentralen Verwaltungsstelle.

Haben Pfandbons ein Ablaufdatum?

Spezifische Fristen hinsichtlich der Einlösung von Pfandbons sind in der Pfandverordnung nicht vorgesehen. Daher gilt gemäß den allgemeinen Verjährungsregelungen des bürgerlichen Rechts eine Frist von 30 Jahren. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einlösung des Pfandbons ist dessen vollständige Lesbarkeit. Aufgrund des erfahrungsgemäß schnellen Verblassens von Pfandbons, raten wir diese jedenfalls möglichst zeitnah einzulösen.

Kann ich mir das Pfand bar auszahlen lassen?

Aus der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen ergibt sich, dass eine Auszahlung des Pfandbetrags in bar zusteht. Eine eventuelle Vorgabe, ab Erreichen eines bestimmten Auszahlungsbetrags die Geschäftsführung oder Marktleitung beizuziehen, entspricht einer unternehmensinternen Regelung, die grundsätzlich zulässig ist.

Wie kann ich ältere Flaschen und Dosen, die noch nicht am Pfandsystem teilnehmen, erkennen?

Sie tragen nicht das österreichisch Pfandlogo (eine stilisierte Getränkeflasche und eine Dose in einem weißen Kreis. Dazu ein Euro-Zeichen (€), umrahmt von zwei Pfeilen.

Bekomme ich in Österreich Pfand für Plastikflaschen und Getränkedosen aus dem Ausland zurück?

Nein. Diese Verpackungen gehören in den Kunststoffcontainer (Gelbe Tonne) oder in den Gelben Sack. Grundsätzlich gilt, dass man sich das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen nur in jenem Land zurückholen kann, in dem man das Produkt gekauft und somit den Pfandbeitrag bezahlt hat.

Ist Einwegpfand eine neue Erfindung?

Nein. Die Einhebung von Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und/oder Metall ist nichts Neues. In Norwegen existiert ein solches System seit 1999. In Deutschland wurde es 1991 beschlossen, wenngleich erst 2003 umgesetzt. In Kroatien wurde es 2006 eingeführt.

Wird das Einwegpfand von der EU vorgeschrieben?

Nein. Es gibt die „EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“, die bis 2029 eine Sammelquote von 90 Prozent auf Einweggetränkeflaschen vorschreibt. Die Richtlinie, die in Österreich 2021 in eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes eingeflossen ist („Kreislaufwirtschaftspaket“), verpflichtet also zur Erreichung der Sammelquote, nicht aber zur Etablierung eines Pfandsystems. Trotzdem wird in vielen (EU-)Staaten ein Pfandsystem als sinnvoll für die Erhöhung der Sammelquote gesehen. Dass dies funktioniert, zeigen etwa Deutschland, Kroatien und die Niederlande, die bei den PET-Flaschen weit jenseits der 90 Prozent liegen. Ziel in Österreich ist es, die Sammelquote bereits bis 2027 von derzeit rund 70 auf 90 Prozent anzuheben.

In welchen Ländern existiert sonst noch ein Pfandsystem?

Deutschland, Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Irland, Island, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Portugal, Malta, die Slowakei, Ungarn und Rumänien haben bereits vor Österreich ein Pfandsystem eingeführt. Tschechien und Großbritannien wollen bis Ende 2025 nachziehen. Auch die Türkei orientiert sich an der EU-Richtlinie, kämpft aber noch mit Infrastrukturproblemen.

Könnte man die Kunststoffflaschen nicht auch verbrennen?

PET ist viel zu wertvoll, um verbrannt zu werden. Deshalb müssen neue PET-Flaschen einen Anteil von 25 Prozent recyceltem Material beinhalten, ab 2029 dann 30 Prozent. Entsprechend wichtig sind eine hohe Sammelquote und eine sortenreine Trennung.

Was ist der Vorteil des Recyclings von Aluminiumdosen?

Die Neuproduktion von Aluminium ist höchst energieaufwendig, der Abbau des Rohstoffes Bauxit und die Abfallprodukte – nicht zuletzt der giftige Rotschlamm – sind problematisch für Mensch und Umwelt. Und das nicht nur im fernen Brasilien. 2010 brach im ungarischen Kolontár der Damm eines Rotschlammbeckens, 90 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Die Bilanz: zehn Tote und mehrere kontaminierte Ortschaften. Auch das Einschmelzen von Aluminium ist nicht gänzlich unproblematisch, aber immerhin beträgt der Energieverbrauch nur 5 bis 10 Prozent von jenem der Neuproduktion.

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