Elektroauto-Prämie: Was bringt die THG-Quote?
Was steckt hinter der sogenannten ePrämie?
Elektroautobesitzer:innen können den Strom, mit dem sie ihr E-Auto betanken, einmal im Jahr zu Geld machen: Indem sie die verfahrene Strommenge bilanziell an ein Mineralölunternehmen übertragen. Dafür erhalten sie eine finanzielle Vergütung, also die besagte ePrämie (oder auch THG-Prämie/Quote genannt; THG steht für Treibhausgas). Für die Mineralölunternehmen ist es eine Möglichkeit, ihre Treibhausgasbilanz zu "verbessern".
Wie funktioniert die THG-Prämie?
E-Auto-Besitzer:innen können den Strom nicht direkt verkaufen, ein Zwischenhändler muss damit beauftragt werden. In Österreich gibt es mehrere Firmen, die diese Aufgabe übernehmen. Mit Begriffen wie "E-Prämie" oder "THG-Quote" lassen sich Anbieter im Internet finden, auch auf der Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) wird man fündig.
Diese Zwischenhändler reichen die gebündelten Strommengen beim UBA zur Prüfung ein und bieten sie dann den Mineralölunternehmen zum Kauf an. Faktum ist, dass die Zwischenhändler auf ihren Homepages unterschiedlich seriös bzw. detailgenau über das System informieren – wir versuchen mit diesem Artikel etwas mehr Klarheit zu schaffen.
Wer kann die Prämie beantragen?
Bezugsberechtigt sind E-Fahrzeughalter:innen. Entscheidend ist, wer im Zulassungsschein steht. Wichtig zu erwähnen, dass es bei Privatpersonen ausschließlich um Strombezug aus nicht öffentlichen Quellen geht. Der Strom muss also zum Beispiel daheim an der Wallbox geladen worden sein, und nicht bei einer öffentlichen E-Tankstelle. Allerdings sind in diesem System auch Betreiber von öffentlichen Tankstellen bezugsberechtigt. In die dritte Gruppe der sogenannten Begünstigten fallen Betreiber von halböffentlichen Tankstellen (z. B. Supermärkte oder Hotels, die ihrer Kundschaft das Stromtanken ermöglichen).
Warum gibt es diese ePrämie überhaupt?
2022 wurde die Kraftstoffverordnung (KVO) novelliert. Sie sieht verbindliche CO2-Reduktionsziele für Mineralölunternehmen vor (betroffen sind ca. 50 bis 60 Firmen). Verkürzt ausgedrückt müssen die Firmen weniger Sprit in Verkehr setzen, was wohl kein marktwirtschaftlich orientiertes Unternehmen von sich aus machen wird, oder Ausgleichszahlungen leisten.
Sie können die gesetzlich vorgegebenen Reduktionsziele aber auch durch Beimischung von Biosprit erreichen. Oder eben durch den Kauf von E-Mobilitäts-Strommengen. Ein Hauptziel des Systems ist es, dass dadurch der Ausbau der Ladeinfrastruktur gepusht wird.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämienhöhe ist an mehrere Faktoren gekoppelt. Abhängig ist sie jedenfalls von Angebot und Nachfrage, die aktuelle Marktlage ist also entscheidend. Sie ist auch abhängig davon, ob man eine genaue Strommenge vorweisen kann oder die Pauschalmenge in Höhe von 1.500 kWh pro Jahr geltend macht. Für Letztere werden aktuell (Ende 2024) rund 100 Euro bezahlt.
Das ist weit entfernt von jenen Summen, die zum Start der THG-Prämie 2023 noch kolportiert wurden. Weshalb ein Zwischenhändler auf seiner Homepage wohl lediglich von einem "E-Auto-Taschengeld" spricht. Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt zudem von den internen Berechnungen des jeweiligen Zwischenhändlers ab. In anderen Worten, wie hoch die Provision ist, die er einbehält.
Wird die Prämienhöhe wieder steigen?
Diese Frage ist genauso berechtigt wie schwer zu beantworten. Wie bereits erwähnt, unterliegt die Preisbildung den Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage. Die Mineralölunternehmen müssen verbindliche CO2-Reduktionsziele erreichen. Diese Ziele erhöhen sich ab heuer sukzessive.
Zielvorgabe ist, dass bis 2030 mindestens 14 % des Endenergieverbrauchs im Verkehr durch erneuerbare Energie gedeckt wird. 2023 lag man bei 6 %, heuer kam es zu einer Anhebung auf 7 %. Das hat zur Folge, dass die Nachfrage der Mineralölunternehmen nach E-Auto-Strom wohl steigen wird.
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen: Die große Unbekannte ist, wie viel Biosprit in Zukunft abgesetzt werden wird. Denn wie erwähnt können die Unternehmen auch auf diese Weise ihre Reduktionsziele erreichen. 2023 nahmen die Mineralölfirmen diese Möglichkeit sehr üppig in Anspruch. Offenbar gab es große Mengen Biosprit zu günstigen Konditionen zu ergattern.
An dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben soll, dass in den Medien zuletzt der Vorwurf von Etikettenschwindel mit umdeklariertem (billigem) Palmöl aus China geäußert wurde (die Anrechnung von Palmöl auf die THG-Quote ist nicht zulässig). E-Auto-Strom wurde 2023 jedenfalls zum Ladenhüter, die ePrämienhöhe rasselte nach unten. Ob das so bleiben wird? Das ist leider der viel zitierte Blick in die Kristallkugel.
Wie lautet die Kritik an der ePrämie?
Kritische Stimmen sagen, dass Treibhausgasemissionen mit E-Autos zwar reduziert werden, aber das Prämiensystem diese klimaschonende Wirkung verpuffen lässt. Denn die grünen Strommengen landen ja bei Mineralölunternehmen, die sich damit "freikaufen" können. Die THG-Quote habe also keine reale klimaschützende Wirkung. Besonders kritische Stimmen verwenden Begriffe wie Greenwashing oder CO2-Ablasshandel.
Allerdings kann man es auch so sehen: Früher mussten die Autofahrer:innen den Mineralölunternehmen Geld bezahlen, um mobil sein zu können. Durch das ePrämien-System dreht sich die Perspektive, jetzt bekommen die E-Auto-Besitzer:innen Geld von den fossilen Unternehmen. Das kann ein kleiner Anreiz sein, sich für den Kauf eines E-Autos zu entscheiden – auch wenn die ePrämie momentan doch sehr niedrig ist, insbesondere verglichen mit den immer noch sehr hohen Anschaffungskosten eines E-Autos.
Positiv hervorgehoben sei zudem die bereits erwähnte Anschubfinanzierung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Und die Tatsache, dass es sich dabei zwar um ein staatlich aufgesetztes Anreizsystem handelt, es die Steuerzahler:innen aber nicht belastet. Freilich kann es dazu führen, dass die Spritpreise leicht steigen, da die Mineralölfirmen die Kosten für die eQuote auf die Spritpreise draufschlagen könnten.