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Habe ich ein Rücktrittsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen?

Ich habe am Telefon einem Vertrag zugestimmt – bin ich jetzt daran gebunden?

Nicht unbedingt! Bei Verträgen, die Sie am Telefon abschließen, haben Sie in den meisten Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies gilt, wenn der Anbieter ein organisiertes System für den Fernabsatz (z.B. Telefonverkauf oder Online-Shop) betreibt. Sie können dann Ihre Zustimmung innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Solche Verträge werden als "Fernabsatzverträge" bezeichnet.

Wie lange habe ich Zeit, um von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten?

Sie haben grundsätzlich eine Frist von 14 Kalendertagen, um von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

  • Wann beginnt die Frist? Die Frist beginnt, sobald Sie die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder Post) erhalten haben. Hat der Anbieter Sie nicht korrekt über Ihr Rücktrittsrecht belehrt, kann sich die Frist sogar auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. (Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 und 2 iVm § 12 Abs. 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG))

Wie trete ich richtig vom Vertrag zurück?

Am besten erklären Sie Ihren Rücktritt schriftlich. Das kann per E-Mail, Fax oder eingeschriebenem Brief erfolgen. Wichtig ist, dass Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Eine Begründung ist nicht notwendig. Senden Sie den Rücktritt an den Anbieter, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über den Versand (z.B. E-Mail-Sendeprotokoll, Einschreibebestätigung) auf.

(Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 FAGG)

Gibt es Ausnahmen, wann ich nicht zurücktreten kann?

Ja, es gibt einige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn Sie den Anbieter ausdrücklich aufgefordert haben, sofort mit der Leistung zu beginnen und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren. Das ist oft der Fall bei digitalen Inhalten, die Sie sofort herunterladen oder streamen, oder bei bestimmten Dienstleistungen, die sofort vollständig erbracht wurden. Bei typischen Telekomverträgen (Internet, Handy) ist ein Rücktritt aber fast immer möglich.

(Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 FAGG)

Was passiert nach meinem Rücktritt?

Nach Ihrem wirksamen Rücktritt müssen sowohl Sie als auch der Anbieter die erhaltenen Leistungen zurückgeben. Sie erhalten Ihr bereits gezahltes Geld zurück. Der Anbieter muss Ihnen den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Rücktrittserklärung erstatten. Falls Sie bereits Leistungen in Anspruch genommen haben (z.B. telefoniert oder gesurft), müssen Sie eventuell eine anteilige Gebühr für die genutzten Dienste bezahlen, aber nur, wenn Sie entsprechend über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden.

(Rechtsgrundlage: § 14 FAGG (Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt) und § 15 FAGG (Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt))

Was, wenn der Anbieter mich am Telefon unter Druck setzt oder wichtige Informationen verschweigt?

Unerlaubte Anrufmarketing-Methoden sind in Österreich verboten. Wenn Sie das Gefühl haben, am Telefon überrumpelt worden zu sein, oder der Anbieter wichtige Informationen (wie das Rücktrittsrecht) nicht klar genannt hat, sollten Sie das unbedingt dokumentieren. Gerne bieten wir Ihnen in dieser Situation Beratung und Unterstützung an.

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