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Kann ich die "Servicepauschale" zurück fordern?

Was ist eine Servicepauschale?

Die Servicepauschale ist eine zusätzliche Gebühr, die viele Telekom-Anbieter (für Handy, Internet, Festnetz) einmal jährlich oder monatlich einheben. Sie soll die Kosten für diverse Serviceleistungen abdecken, wie zum Beispiel den Kundendienst oder die Rechnungsstellung.

Ist die Servicepauschale überhaupt erlaubt?

Ob die Servicepauschale in ihrer derzeitigen Form bei Telekomverträgen zulässig ist, wird in Österreich aktuell gerichtlich geklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zwar bereits entschieden, dass ähnliche Pauschalen in Fitnesscentern unzulässig sind, da sie keine klare Gegenleistung für spezifische Vorteile bieten. Wir sind der Ansicht, dass diese OGH-Entscheidung sinngemäß auch auf Telekom-Anbieter anwendbar sein wird.

Kann ich eine bereits bezahlte Servicepauschale zurückfordern?

Aktuell führt die Bundesarbeiterkammer mehrere Verbandsverfahren, um diese Rechtsfrage endgültig zu klären. Parallel dazu konnten in Einzelverfahren bereits sechs Urteile (zwei davon rechtskräftig) erwirkt werden, die Telekom-Anbieter zur Rückzahlung verpflichteten. Wenn die Servicepauschale in Ihrem Vertrag enthalten war und Sie sie bezahlt haben, besteht daher eine gute Chance, diese zurückzufordern.

Wie fordere ich die Servicepauschale zurück?

Aktuell haben Sie zwei Hauptmöglichkeiten:

  • Abwarten des Verbandsverfahrens: Sie können das Ergebnis der laufenden Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer abwarten. Sollten diese erfolgreich sein, profitieren Sie von den Ergebnissen.

  • Geltendmachung über einen Anwalt: Sie können Ihre Ansprüche auch über einen Rechtsanwalt geltend machen lassen. Unser Vertrauensanwalt, Mag. Strohmayer, war bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich, da Telekom-Anbieter dazu tendieren, berechtigte Forderungen nach anwaltlicher Aufforderung zu erfüllen.

Was soll ich tun, wenn mein Anbieter die Rückzahlung ablehnt oder ich unsicher bin?

Wenn Sie Fragen haben, Ihr Anbieter die Rückzahlung ablehnt oder Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können Sie beraten und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

Muss ich eine neue Servicepauschale akzeptieren, wenn sie in einem neuen Vertrag steht?

Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, wird die Servicepauschale Teil dieses Vertrages. Obwohl die Gerichte viele dieser Pauschalen als unzulässig erachtet haben, ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss genau zu informieren und gegebenenfalls auf einen Vertrag ohne diese Pauschale zu bestehen oder einen anderen Anbieter zu wählen. Auch wenn sie vertraglich vereinbart wurde, bleibt die Möglichkeit der späteren Anfechtung bestehen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

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