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Kann mein Guthaben auf der Wertkarte verfallen?

Was bedeutet "Verjährung" des Guthabens auf meiner Handy-Wertkarte?

"Verjährung" bedeutet, dass Ihr Anspruch auf die Nutzung oder Auszahlung des Guthabens auf Ihrer Wertkarte nach einer bestimmten Zeit verfällt, wenn Sie es nicht verwenden oder beanspruchen. Der Anbieter kann dann die Einlösung des Guthabens verweigern. Es ist also wichtig, Guthaben aktiv zu nutzen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Verjährung zu verhindern.

Verfällt das Guthaben auf meiner Wertkarte überhaupt?

Ja, auch Guthaben auf Wertkarten kann verjähren. Es gibt keine unbegrenzte Gültigkeit. Nach dem Gesetz verjähren Forderungen – also auch Ihr Anspruch auf das Guthaben – nach einer bestimmten Zeit, wenn Sie sie nicht geltend machen.

Wie lange habe ich Zeit, bis mein Wertkarten-Guthaben verjährt?

In Österreich verjähren die meisten Forderungen, die aus einem Vertrag entstehen, nach drei Jahren. Diese Frist gilt in der Regel auch für das auf Ihre Wertkarte geladene Guthaben. Die Frist beginnt, wenn Sie das Guthaben auf die Karte geladen haben.

Was passiert, wenn mein Guthaben verjährt ist?

Ist Ihr Guthaben verjährt, können Sie es grundsätzlich nicht mehr für Telefonate, SMS, Daten oder andere Leistungen nutzen, und Sie können auch keine Auszahlung mehr verlangen.

Kann ich die Verjährung meines Guthabens verhindern?

Ja! Die einfachste Art, die Verjährung zu verhindern, ist, das Guthaben aktiv zu nutzen. Schon eine kleine Nutzung (z.B. ein kurzes Telefonat, eine SMS oder die Nutzung von Daten) innerhalb der Drei-Jahres-Frist setzt die Verjährungsfrist für das gesamte Guthaben wieder neu in Gang. Manche Anbieter sehen auch eine automatische Verlängerung der Gültigkeit bei einer erneuten Aufladung vor.

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn meine Wertkarte deaktiviert wird?

In der Regel wird Ihre Wertkarte deaktiviert, wenn Sie ein Jahr lang kein Guthaben mehr aufladen. Befindet sich auf einer deaktivierten Wertkarte noch Guthaben, dann ist dieses nicht verloren, sondern Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, wobei für die Auszahlung eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangt werden darf. Das übrig gebliebene Guthaben kann aber nicht mehr für Telekomdienste (Telefonie, Internet, etc.) verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, mein Guthaben auf einer deaktivierten Wertkarte zurückzufordern?

Grundsätzlich haben Sie drei Jahre Zeit, das Guthaben ausgezahlt zu bekommen, allerdings können Telekomanbieter eine kürzere Frist (etwa 6-7 Monate) für die Einforderung der Auszahlung vorsehen. Diese kürzere Frist gilt nur dann, wenn Sie seitens des Telekomanbieters rechtzeitig und deutlich auf den Verfall hingewiesen werden.

Bekomme ich das Restguthaben nach einer Kündigung oder Tarifwechsel zurück?

Ja, wenn Sie Ihren Wertkartenvertrag kündigen oder zu einem anderen Tarif wechseln, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Auszahlung Ihres Restguthabens, sofern es noch nicht verjährt ist. Der Anbieter darf dafür eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnen. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die genauen Bedingungen und Fristen für die Auszahlung.

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