Skip to main content
Skip table of contents

Kostenvoranschlag

Wann liegt ein Kostenvoranschlag vor?

Mit einem Kostenvoranschlag informiert ein Unternehmer über voraussichtlich anfallende Kosten.

Darin sind in Form einer Liste alle angebotenen Leistungen angeführt. Neben den jeweils angegebenen Leistungen befinden sich die Entgelte, welche je nach Art des Kostenvoranschlags als Obergrenze gelten oder begrenzt Überschreitungen zulassen.

Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Im Zweifel sind Kostenvoranschläge verbindlich. Möchte der Unternehmer sich nicht gänzlich an die genannten Entgelte binden, so kann er dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich erklären.

Dafür reicht es zum Beispiel aus, dass der Kostenvoranschlag als „unverbindlich“ bezeichnet wird oder ein Satz eingefügt wird, welcher dies sinngemäß erklärt.

Muss ich für einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Der Unternehmer darf für den Kostenvoranschlag nur dann ein Entgelt fordern, wenn dieses vorab vereinbart wurde.

Schweigt der Unternehmer zu den Kosten, so kann er kein Entgelt für die Erstellung fordern.

Was bedeutet es, wenn ein Kostenvoranschlag verbindlich ist?

Bei verbindlichen Kostenvoranschlägen stellen die vom Unternehmer angegebenen Preise eine Obergrenze für das zu zahlende Entgelt dar. Liegt der tatsächliche Bedarf unter den angeführten Mengen, so ist auch das verrechnete Entgelt zu senken.

Beispiel: Ein Kostenvoranschlag enthält den Einbau von 3 Fenstern. Je Fenster geht der Unternehmer von zwei Arbeitsstunden aus, wobei eine Arbeitsstunde mit € 100,- angegeben ist. Daher sind im Kostenvoranschlag € 600,- als Entgelt für den Einbau aller drei Fenster angegeben. Werden in der Folge nur vier Arbeitsstunden benötigt, so darf der Unternehmer lediglich € 400,- verrechnen.

Was bedeutet es, wenn ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist?

Liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor, so kann der Unternehmer das darin vereinbarte Entgelt ohne Rücksprache mit dem Konsumenten um bis zu 15% überschreiten. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn er eine sachliche Begründung dafür bieten kann.

Führt seine Tätigkeit, ohne Rücksprache mit dem Konsumenten zu halten, zu Überschreitungen jenseits von 15%, so darf er diese weitergehende Überschreitung nicht verrechnen.

Informiert Sie der Unternehmer über eine entsprechende Überschreitung, so gibt es zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

  1. Sie können die Mehrkosten akzeptieren und genehmigen damit die Überschreitung.

  2. Sie lehnen die Mehrkosten ab und der Unternehmer stellt die Arbeiten ein. In diesem Fall darf nur die bis zu dem Zeitpunkt erbrachte Leistung verrechnet werden.

02-vki-logo-solo-rgb.png
JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.