Preis
Kostenvoranschlag
Muss ich für einen Kostenvoranschlag bezahlen?
Der Unternehmer darf für den Kostenvoranschlag nur dann ein Entgelt fordern, wenn dieses vorab vereinbart wurde.
Schweigt der Unternehmer zu den Kosten, so kann er kein Entgelt für die Erstellung fordern.
Wann liegt ein Kostenvoranschlag vor?
Mit einem Kostenvoranschlag informiert ein Unternehmer über voraussichtlich anfallende Kosten.
Darin sind in Form einer Liste alle angebotenen Leistungen angeführt. Neben den jeweils angegebenen Leistungen befinden sich die Entgelte, welche je nach Art des Kostenvoranschlags als Obergrenze gelten oder begrenzt Überschreitungen zulassen.
Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Im Zweifel sind Kostenvoranschläge verbindlich. Möchte der Unternehmer sich nicht gänzlich an die genannten Entgelte binden, so kann er dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich erklären.
Dafür reicht es zum Beispiel aus, dass der Kostenvoranschlag als „unverbindlich“ bezeichnet wird oder ein Satz eingefügt wird, welcher dies sinngemäß erklärt.
Was bedeutet es, wenn ein Kostenvoranschlag verbindlich ist?
Bei verbindlichen Kostenvoranschlägen stellen die vom Unternehmer angegebenen Preise eine Obergrenze für das zu zahlende Entgelt dar. Liegt der tatsächliche Bedarf unter den angeführten Mengen, so ist auch das verrechnete Entgelt zu senken.
Beispiel: Ein Kostenvoranschlag enthält den Einbau von 3 Fenstern. Je Fenster geht der Unternehmer von zwei Arbeitsstunden aus, wobei eine Arbeitsstunde mit € 100,- angegeben ist. Daher sind im Kostenvoranschlag € 600,- als Entgelt für den Einbau aller drei Fenster angegeben. Werden in der Folge nur vier Arbeitsstunden benötigt, so darf der Unternehmer lediglich € 400,- verrechnen.
Was bedeutet es, wenn ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist?
Liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor, so kann der Unternehmer das darin vereinbarte Entgelt ohne Rücksprache mit dem Konsumenten um bis zu 15% überschreiten. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn er eine sachliche Begründung dafür bieten kann.
Führt seine Tätigkeit, ohne Rücksprache mit dem Konsumenten zu halten, zu Überschreitungen jenseits von 15%, so darf er diese weitergehende Überschreitung nicht verrechnen.
Informiert Sie der Unternehmer über eine entsprechende Überschreitung, so gibt es zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Sie können die Mehrkosten akzeptieren und genehmigen damit die Überschreitung.
Sie lehnen die Mehrkosten ab und der Unternehmer stellt die Arbeiten ein. In diesem Fall darf nur die bis zu dem Zeitpunkt erbrachte Leistung verrechnet werden.
Pauschalpreisvereinbarung
Was bedeutet es, wenn eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde?
Der Pauschalpreis bietet die Möglichkeit, komplexere Mengen- und Aufwandsermittlungen zu ersparen.
Beachten Sie, dass der Unternehmer hier zwar keine Überschreitung der Pauschale fordern kann, jedoch auch bei Unterschreitungen des geschätzten Aufwandes keine Preiskorrektur nach unten vornehmen muss.
Kein konkreter Preis vereinbart
Was darf der Unternehmer verrechnen, wenn kein konkreter Preis vereinbart worden ist?
Wird weder eine Pauschalpreisvereinbarung noch ein Kostenvoranschlag als Grundlage für den Vertrag genommen, so gilt im Zweifel ein angemessenes Entgelts als vereinbart. Angemessen ist jenes Entgelt, welches sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme auf das, was unter ähnlichen Umständen geschieht oder geschehen ist, ergibt.
Beispiel: Es wird ein Spengler beauftragt, eine Dachrinne zu reinigen. Obwohl über das Entgelt nicht gesprochen wurde, verrechnet der Unternehmer für seine eine Stunde dauernde Arbeit € 500,-. Da keine Vereinbarung über den Preis getroffen wurde, gilt hier ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Welche Höhe dieses angemessene Entgelt hat, kann ermittelt werden, indem bei anderen Spenglereien in der Nähe der beauftragten Spenglerei nach deren geschätzten Kosten für die gleiche Reinigung gefragt wird. Der Durchschnitt dieser Preise stellt in etwa den angemessenen Preis für die Reinigung dar. Liegt der so ermittelte Durchschnittspreis (angemessenes Entgelt) unter dem verrechneten Entgelt, so überschreitet der beauftragte Spengler das ihm zustehende Entgelt.
Muss sich der Händler an den im Regal angeschriebenen Preis halten?
Bei am Regal angeschriebenen und in Werbeprospekten gezeigten Preisen, liegt kein den Unternehmer bindendes Angebot vor. Vielmehr ist es eine Einladung zur Angebotsabgabe, welches auch als invitatio ad offerendum bezeichnet wird.
Somit ist eine Anpassung des Preises an den angeschriebenen Betrag rechtlich nicht durchsetzbar. Es besteht daher kein Anspruch darauf, die Ware bzw. Leistung zu dem angeschriebenen Preis zu erhalten.