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Private Krankenversicherung

Was deckt eine private Krankenversicherung ab? 

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, ergänzt dadurch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die medizinische Grundversorgung ist in Österreich auch ohne Zusatzversicherung gewährleistet. Behandelt wird, wer krank ist bzw. Hilfe benötigt – und zwar ohne Qualitätsunterschied. Zusatzversicherte kommen in den Genuss von „Zuckerln“, eine bessere medizinische Behandlung darf es (eigentlich) nicht geben. So zumindest die Vorgabe im Gesundheitswesen. 

Eine Zusatzversicherung bietet, je nach gewähltem Tarif, Leistungen wie:

  • freie Arztwahl

  • mehr Komfort beim Aufenthalt im Spital durch Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

  • Kostenübernahme für Privatärzte oder alternative Therapien

  • Auszahlung eines Taggeldes bei einem Krankenhausaufenthalt

Übernommen werden je nach gewähltem Tarif die vollen Kosten oder Kosten bis zu einem vertraglich vereinbarten Limit. Zuletzt stockten die Versicherer ihre Angebotspalette mit „Wellness-Paketen“ auf, die zum Beispiel einmal in zwei Jahren einen Aufenthalt in einem netten Hotel oder Ermäßigungen bei Fitness-Studios beinhalten. 

Kommt man bei Behandlungen früher dran, wenn man eine private Krankenversicherung hat? 

Privatordinationen sind in der Regel nicht so überlaufen wie jene von Kassenärzt:innen. Insofern kann dort die Wartezeit auf einen Termin kürzer sein. Für den Spitalsbereich gilt: Wenn eine Leistung in einem Privatspital angeboten wird, kann es ebenfalls sein, dass die Wartezeit kürzer ist. Im öffentlichen Bereich darf es zu keiner diesbezüglichen Bevorzugung von Sonderklasse-Versicherten kommen. 

Was ist vor Abschluss zu beachten? 

Die Bausteine, aus denen man sich seine private Zusatzkrankenversicherung zusammenstellen kann, sind vielfältig, die Tarifkombinationen unübersichtlich:

  • Soll nur der Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse versichert werden oder auch der Besuch beim Privatarzt?

  • Sind prämiensparende Selbstbehalte denkbar?

  • Sollen Kinder, Zähne oder Reisen mitversichert werden?

  • Welchen Tarif soll man wählen, den Österreich-Tarif oder den des eigenen Bundeslandes?

Entsprechend wichtig ist eine umsichtige Planung und das Hinzuziehen eines vertrauenswürdigen, auf die Zusatzkrankenversicherung spezialisierten und vor allem unabhängigen Maklers. 

Wie teuer ist eine Zusatzkrankenversicherung? 

Entscheidend für die Höhe der Prämie ist:

  • gewählter Leistungsumfang

  • das Abschlussalter (je älter, desto teurer)

  • das Bundesland, für das die Versicherung leisten soll (österreichweite Deckung ist ebenfalls möglich, aber die teuerste Variante).

  • Auch der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger ist relevant.  

Die Versicherer bieten teure „Rundum-Sorglos-Pakete“ an – wer sparen will, hat aber Möglichkeiten. Man sollte sich zum Beispiel darüber im Klaren sein, was man versichern will und was nicht (Beschränkung auf wesentliche Leistungen). Auch mit Selbstbehalten kann zum Teil deutlich gespart werden. Günstigere Einstiegsmöglichkeiten gibt es über Optionstarife für junge Leute oder eine Gruppenversicherung über den Arbeitgeber.  

Für die langfristige Finanzplanung gilt zu bedenken: Obwohl die Prämien nicht wegen des höheren Alters oder eines sich verschlechternden Gesundheitszustandes erhöht werden dürfen, werden sie jährlich angepasst, sprich: erhöht – das muss man sich auch leisten können. Die Anpassung in der privaten Zusatzkrankenversicherung erfolgt zwar auf Basis von im Versicherungsvertragsgesetz festgelegten Kriterien, allerdings sind diese für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Hervorzuheben ist, dass sich die Anpassung nicht nach dem Eintrittsalter in den Vertrag, sondern nach dem aktuellen Alter der versicherten Person richtet und daher im höheren Alter stärker ausfällt. 

Was bedeutet „Risikoprüfung“ des Versicherers? 

Die privaten Versicherer wählen ihre Kundschaft sehr genau aus und können Anträge auch ablehnen, wenn das Risiko zu hoch erscheint. Wer bereits Vorerkrankungen hat, wird – wenn überhaupt – nur angenommen, wenn entweder eine Zusatzprämie gezahlt wird oder zusätzliche Wartezeiten für genau diese Vorerkrankungen vereinbart werden. Diese können aber auch ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Kosten für alle Krankheiten, die mit der Vorerkrankung zusammenhängen, nicht übernommen werden. 

Wenn ich bei der Gesundheitsprüfung ein bisschen schummle, ist das doch nicht so schlimm, oder? 

Der Gesundheitszustand wird vor Vertragsabschluss erhoben. Wer dabei nicht wahrheitsgetreu antwortet, Vorerkrankungen verschweigt, riskiert, dass der Versicherer im Schadensfall nicht leisten muss. 

Ist ein Anbieterwechsel dann und wann ratsam? 

Üblich ist eine dreijährige Bindungsdauer, nach deren Ablauf die Zusatzkrankenversicherung jährlich gekündigt werden kann. Aber ein Anbieterwechsel sollte genau geprüft werden und ist eher in Ausnahmefällen ratsam, weil eine neuerliche Gesundheitsprüfung erfolgt und der neue Vertrag meist teurer ist. Es gilt die Faustregel: Je älter man bei Vertragsabschluss ist, desto teurer wird die Einstiegsprämie.

Ich kann mir die Prämie nicht mehr leisten, was tun? 

Wer sich eine Prämienanpassung nicht mehr leisten kann (oder will), kann die Anpassung auch ablehnen. Allerdings bleiben dann auch die Leistungen eingefroren. Kurzfristig gibt es zudem die Möglichkeit, die Prämie – und damit auch die Leistungen des Versicherers – auszusetzen. Dazu bedarf es einer Vereinbarung mit dem Versicherer. 

Kann mich der Versicherer kündigen, wenn ich viele Leistungen in Anspruch nehme? 

Einen laufenden Vertrag kann der Versicherer nicht kündigen, weil Sie zu viele Leistungen in Anspruch genommen haben. Auch darf er die Prämie deshalb nicht erhöhen. Wann und wie es zu Prämienanpassungen kommt, regelt das Versicherungsvertragsgesetz

Muss ich draufzahlen, wenn ich eine schwere OP habe oder sehr lange im Krankenhaus bleiben muss?

Nein, die Schwere einer Erkrankung und auch die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ändern nichts an der Kostenübernahme. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, muss dieser bezahlt werden (die Details müssen den Vertragsbedingungen entnommen werden). 

Wenn ich keine Leistungen in Anspruch nehme, erhalte ich dann die Prämie zurück? 

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Es gibt Tarife mit Prämienrückgewähr für den Fall, dass Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. 

Was ist ein Ersatztagegeld? 

Das Ersatztagegeld wird dann gezahlt, wenn die Unterbringung der privat versicherten Person in der allgemeinen Gebührenklasse erfolgt. Für jeden Tag, an dem die Sonderklasse nicht in Anspruch genommen wird, gibt es eine Geldleistung. 

Sind mit der Zusatzversicherung alle Kosten von Wahlärzt:innen gedeckt?

Das kommt auf den Tarif an. In den Privatarzt- und Zahntarifen ist üblicherweise ein Selbstbehalt und auch ein Jahreslimit für die Leistungen vorgesehen. Je höher das vorgesehene Limit, desto höher auch die Prämie. 

Bei mir steht eine Zahnsanierung an. Wie kann ich mich da am besten versichern?

Eine private Zusatzkrankenversicherung nur abzuschließen, um sich zahnärztlich behandeln zu lassen, ist nicht möglich – und auch nicht sinnvoll. Ein Zahntarif kann fast immer nur in Kombination mit einem (teuren) Krankenhauskostentarif abgeschlossen werden. Außerdem gibt es Leistungsbegrenzungen pro Jahr in unterschiedlicher Höhe, wobei jeweils maximal 80 Prozent der Kosten übernommen werden. 

Stichwort Kinderplanung: Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten für Wahlhebamme oder Geburtenklinik abzusichern?

Wer eine zukünftige Schwangerschaft „zusatzversichern“ möchte, sollte damit nicht zu lange warten. Denn die Versicherer haben für Schwangerschaften und damit verbundene Behandlungen in der Regel eine Wartezeit von neun Monaten (manchmal sieben Monaten). Um hier keine überraschenden Ausschlüsse zu erleben, rechtzeitig abschließen!

Wichtig ist auch, auf eine Annahmegarantie für Neugeborene zu achten. Diese stellt sicher, dass das Kind auf jeden Fall in die Versicherung aufgenommen wird, auch wenn es gesundheitliche Probleme hat. 

Zahlt es sich aus, für Kinder eine Zusatzversicherung abzuschließen?

Das ist Ermessenssache bzw. auch eine Frage des finanziellen Spielraums. Wer befürchtet, dass sich die medizinische Versorgung verschlechtern wird, kann eine Zusatzkrankenversicherung für Kinder abschließen. Oft sind auch die weiten Wege zu Kinderärzt:innen mit Kassenvertrag der Grund für einen Abschluss. Kinder können in einem Familien- oder Alleinerzieher:innentarif mitversichert, aber auch mit einem extra Vertrag versichert werden.  

Eine zukunftsorientierte Variante bietet der sogenannte Optionstarif. Damit sichert man dem Kind die Versicherbarkeit zum aktuellen Gesundheitszustand. Die Prämien sind vergleichsweise niedrig, dafür ist der Vertrag bis zum etwaigen Umstieg auf den Volltarif leistungsfrei. Der Vorteil: Beim Wechsel findet keine Gesundheitsprüfung mehr statt und der Versicherer muss die Person auch bei seit Abschluss neu aufgetauchten Erkrankungen versichern. Die Prämie ist wegen des niedrigeren Einstiegsalters günstiger. Dieser „Fuß-in-der-Tür-Tarif“ wird bis zu einem bestimmten Alter angeboten, je nach Versicherer unterschiedlich. 

Gilt die private Krankenversicherung auch im Ausland?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel gelten die Leistungen in Europa oder weltweit. Die Rechnung des Krankenhauses oder des Arztes muss von Ihnen selbst bezahlt werden und kann dann eingereicht werden. Die Sozialversicherung zahlt den Betrag, der auch in Österreich für diese Leistung angefallen wäre, den Rest übernimmt die Privatversicherung.

Übrigens: Wenn für das jeweilige Reiseland Versicherungsschutz durch die Zusatzversicherung besteht, benötigen Sie keine zusätzliche Reisekrankenversicherung. 

Was ist eine Gruppenversicherung?

Eine Gruppenversicherung wird Unternehmen für ihre Arbeitnehmer:innen als Gruppe angeboten. Die Prämien für die Gruppe können bis zu 40 % günstiger sein. Oft ist auch die Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die Gruppe weniger streng. Familienangehörige können oft zu günstigen Konditionen mitversichert werden. Scheidet die versicherte Person aus der Gruppe aus, z.B. weil sie den Arbeitsplatz wechselt, muss der Versicherer einen Einzelvertrag anbieten. 

Was beinhaltet ein Krankenhauskostentarif?

Mit dem Krankenhauskostentarif werden die Kosten für einen Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse (Mehrbett- oder Einbettzimmer) und die Betreuung durch den gewählten Arzt gedeckt (je nach Tarifwahl). Da die Kosten in den Bundesländern unterschiedlich hoch sind, ist dieser Tarif je nach Sozialversicherungsträger und Bundesland unterschiedlich hoch. Der österreichweit gültige Tarif entspricht dem Wientarif und ist der teuerste. 

Was ist in einem Privatarzttarif inkludiert?

Der Privatarzttarif oder Ambulanzkostentarif deckt die Kosten für Arztbesuche oder auch ambulante Operationen in Privatordinationen und ist in der Regel sehr flexibel gestaltbar. Je nach Tarif gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, den der Versicherer übernimmt, was sich natürlich stark auf die Prämie auswirkt. Übernommen werden zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten für Behandlungen oder Medikamente. Je höher das jährliche Limit, desto höher die Prämie. 

Was ist ein Selbstbehaltstarif?

Ein Selbstbehalttarif reduziert die Prämie. Die Höhe der Reduktion hängt von der Höhe des Selbstbehaltes ab. Der Selbstbehalt ist in der Regel nur einmal im Jahr zu zahlen. 

Sonderklasse nach Unfall, was ist das?

Die Sonderklasseversicherung nach Unfall ermöglicht den Aufenthalt in der Sonderklasse und die Inanspruchnahme eines Wahlarztes nach einem Unfall, jedoch nicht im Krankheitsfall. 

Taggeldversicherung: Wann sinnvoll?

Die Taggeldversicherung zahlt einen festen Betrag für jeden Tag, den die versicherte Person im Krankenhaus verbringt. Diese Leistung ist ein teurer Zusatz und nur dann wirklich sinnvoll, wenn beispielsweise für Sie als Selbstständige:r durch den Krankenhausaufenthalt ein Verdienstentgang droht. 

Was beinhaltet ein Zahnkostentarif?

Der Zahnkostentarif kann fast immer nur in Kombination mit einem anderen Tarif abgeschlossen werden. Je nach Tarif gibt es einen jährlichen Höchstbetrag für die Kostenübernahme durch den Versicherer. Je nach Tarif werden 50 bis 80 Prozent der Kosten für Zahnbehandlung, Medikamente oder Zahnersatz übernommen. 

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