Verzug und Fixgeschäft
Verzug
Wann kommt ein Unternehmen in Verzug?
Das Unternehmen ist in Verzug, wenn eine bestellte Ware oder Dienstleistung nicht bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt geliefert oder erbracht wird.
Wurde kein genaues Datum vereinbart, muss die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Ab Überschreiten der angemessenen Frist befindet sich der Unternehmer ebenfalls in Verzug.
Was ist bei der Rücktrittserklärung zu beachten?
Wird eine Leistung nicht rechtzeitig erbracht, so müssen Sie dem Unternehmen schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Beispiel: „Ich setze Ihnen hiermit eine Nachfrist bis zum … für die Lieferung.“
Verstreicht die Nachfrist ohne Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung, so können Sie eine Rücktrittserklärung an das Unternehmen senden.
Da Sie die Zustellung dieses Schreibens im Streitfall nachweisen müssen, sollten Sie diese Erklärung als Einschreiben versenden.
Kann man Preisminderung und Schadenersatz fordern?
Sofern vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, kann keine Preisminderung wegen Verzuges geltend gemacht werden.
Allerdings ist die Geltendmachung von Schadenersatz denkbar, wenn ein in Geld bezifferbarer Schaden eingetreten ist und der Verzug vom Unternehmen verschuldet wurde.
Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn vereinbart wurde oder aus den den Vertragsabschluss begleitenden Umständen eindeutig zu erkennen ist, dass die Leistungserbringung binnen einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Verbraucher von wesentlicher Bedeutung ist. Beispiele: Hochzeitstorte oder Hochzeitsfotograf
Der geschlossene Vertrag löst sich in einem solchen Fall nicht von selbst auf. Sie sind jedoch berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten.