Servicepauschalen bei Telekomanbietern
Die aktuelle OGH-Entscheidung zu den Servicepauschalen wurde gegen Fitnesscenter erreicht. Wir sind der Ansicht, dass diese sinngemäß auch auf Telekomanbieter anwendbar sein wird.
Um diese Rechtsfrage zu klären, führt die Bundesarbeiterkammer aktuell mehrere Verbandsverfahren. Daneben konnten zuletzt bereits 6 Urteile (2 davon rechtskräftig) in Einzelverfahren erwirkt werden, welche die Telekommunikationsanbieter zur Rückzahlung der Pauschale verpflichteten. Aktuell haben Sie die Möglichkeit, das Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer abzuwarten oder Ihre Ansprüche über einen Rechtsanwalt geltend machen zu lassen.
Unser Vertrauensanwalt Mag. Strohmayer konnte bereits in zahlreichen weiteren Fällen mit Interventionen erfolgreich sein, da die Telekom-Anbieter dazu tendieren, Ansprüche über anwaltliche Aufforderung zu befriedigen.