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Andere Beratungsstellen

Da wir auf das Konsumentenschutzgesetz spezialisiert sind, können wir in folgenden Konstellationen keine Unterstützung anbieten. Jeweils nachfolgend finden Sie die von uns empfohlenen Beratungseinrichtungen.

Anwaltliche Erstinformation

  • Rechtsstreit mit OBS (früher GIS)

  • Rechtsstreit zwischen zwei Privatpersonen

  • Rechtsstreit zwischen Unternehmern

  • Rechtsstreit mit Behörden

  • Rechtsstreit mit Anwalt oder Notar

Kostenlose Beratungsstellen

Rechtsanwaltskammer

Miet- und Immobilienrecht

  • Fragen rund um das Mietrecht

Kostenlose Beratungsstellen

Anlaufstelle für Wiener:innen: Mieterhilfe, Tel. 01 40008000

Anlaufstelle für Mitglieder der Arbeiterkammer: Ihre Landes-Arbeiterkammer

Kostenpflichtige Beratungsstellen
  • Fragen rund um das Wohnungseigentum

Kostenlose Beratungsstellen

Anlaufstelle für Mitglieder der Arbeiterkammer: Ihre Landes-Arbeiterkammer

Rechtsanwaltskammer in ihrem Bundesland

Kostenpflichtige Beratungsstellen

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Tel. 0664 2149175, Mo und Mi von 16:00 - 18:30 Uhr erreichbar.

Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund, Tel. 01 5125360

Weitere Beratungsstellen

  • Rauchfangkehrer

Anlaufstellen betreffend Kehrvorschriften für Rauchfangkehrer

Informationsseite des BMSGPK

Informationsseite der Arbeiterkammer Niederösterreich

Zusätzlich besteht aufgrund der Länderaufsicht über die Rauchfangkehrer die Möglichkeit Informationen bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten in ihrem Bundesland einzuholen

  • Fragen zur Strompreisbremse

Kostenlose Beratungsstellen

Spezielle Hotline des Klimaschutzministerium: 050 233 780, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Link zur Website der E-Control

Link zur Website von österreich.gv.at

Unternehmen außerhalb EU (ausgenommen Großbritannien, Island und Norwegen)

  • Unternehmen allgemein

kostenlose Beratungsstellen

Bei Firmen außerhalb Europas können wir Ihnen keine Unterstützung anbieten.

Bei Online-Geschäften kann man sich an folgende Stelle wenden:

Internet Ombudsstelle

Die österreichische Internet Ombudsstelle unterstützt bei Unternehmen, sofern es sich um ein Online-Geschäft handelt. Nähere Informationen zur Zuständigkeit der Internet Ombudsstelle finden Sie hier: https://www.ombudsstelle.at/so-funktionierts/faqs-zum-verfahren/standard-verfahren/wann-kommt-das-standard-verfahren-bei-der-internet-ombudsstelle-zur-anwendung/

Sie können die Internet Ombudsstelle hier kontaktieren: https://www.ombudsstelle.at/beschwerde-einreichen/

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

  • Fluglinien

Kostenlose Beratungsstellen

Agentur für Passagierrechte, Tel. 01 5050707-740, Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr erreichbar.

Wichtig:

  1. Die österreichische Agentur für Passagierrechte ist nur bei Beschwerden nach der Fluggastrechte-Verordnung zuständig (Flugverspätung, Flugannullierung, Beförderungsverweigerung).

  2. Der betroffene Flug muss entweder aus Österreich oder aus einem EU-Mitgliedsland abfliegen und in Österreich landen. Alternativ kann aus einem Drittstaat abgeflogen und in Österreich gelandet werden, sofern die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat.

  3. Gepäcksprobleme oder ungerechtfertigte Check-In Gebühren sind nicht abgedeckt.

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., Tel. +49 3064499330

Die deutsche Schlichtungsstelle für Reise & Verkehr ist für sämtliche Flugbeschwerden zuständig (u.a. Fluggastrechteverordnung, Gepäcksprobleme, ungerechtfertigte Check-In Gebühren). Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle ist unabhängig von dem Abflugs- oder Ankunftsort. Das Schlichtungsverfahren ist für Konsument:innen kostenlos.

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