Inkasso
Die Kosten der Tätigkeiten von Inkassobüros können als Schadenersatz vom Schuldner gefordert werden. Beachten Sie, dass dieser Schadenersatzanspruch auch nach gänzlicher Zahlung der Hauptforderung gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Allgemeine Voraussetzungen
Um Ersatz fordern zu können, muss das Tätigwerden..
notwendig und
zweckmäßig sein
Beschränkungen betreffend die Höhe
Es gilt, dass die Höhe der einzelnen Kosten ein angemessenes Verhältnis zur Hauptforderung grundsätzlich nicht überschreiten darf. Da im Streitfall die Umstände des jeweiligen Falles berücksichtigt werden, ist eine konkret zulässige Höhe nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens feststellbar.
Andererseits gibt es eine Verordnung, welche Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen vorgibt. Zu beachten ist, dass die in der Verordnung genannten Höchstbeträge durch den Verbraucherpreisindex wertgesichert sind. Daraus ergibt sich, dass die zulässigen Beträge deutlich höher sind, als sie in der Verordnung kundgemacht wurden.