Grundversorgung
Grundsätzlich steht Ihnen das Recht auf Versorgung durch Strom und Gas zu, wobei die Anbieter den konkreten Tarif in geeigneter Weise zu veröffentlichen hat. Meist sind diese auf deren Webseiten einsehbar.
Beachten Sie folgende Punkte.
Der Grundversorgungstarif muss nicht automatisch der günstigste Tarif sein, auch wenn dies oftmals der Fall sein wird. Der Tarif darf lediglich nicht höher sein als jener Tarif, mit die meisten Kunden versorgt werden.
Die Grundversorgung schützt Sie nicht vor Abschaltungen, sofern Sie mit den Zahlungen aus dem Grundversorgungsvertrag in Verzug geraten.
Die E-Control unterstützt als Streitschlichtungsstelle bei Problemen mit Energieanbietern betreffend der Grundversorgung.