Skip to main content
Skip table of contents

Ihre Rufnummer beim Anbieterwechsel behalten (Rufnummernmitnahme)

Was bedeutet "Rufnummernmitnahme" (Portierung)?

Die Rufnummernmitnahme bedeutet, dass Sie Ihre bestehende Telefonnummer behalten können, wenn Sie zu einem neuen Telekom-Anbieter wechseln. Sie müssen sich also keine neue Nummer merken oder Ihren Kontakten mitteilen.

Habe ich ein Recht darauf, meine Rufnummer mitzunehmen?

Ja, in Österreich haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht darauf, Ihre Rufnummer mitzunehmen, wenn Sie den Anbieter wechseln. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche Kunden. Ihr alter Anbieter darf Ihnen die Mitnahme nicht verwehren, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihr bisheriger Anbieter darf die Portierung Ihrer Rufnummer nur aus bestimmten Gründen verweigern, insbesondere wenn:

  • die Rufnummer einem anderen Kunden zugewiesen ist,

  • für die betroffene Rufnummer bereits ein Übertragungsprozess läuft,

  • der Antrag auf Rufnummernmitnahme später als 90 Tage nach Ausstellung der NÜV-Information gestellt wurde,

  • der vom Teilnehmer gewünschte Zeitpunkt für die Nummernübertragung später als 100 Tage nach Ausstellung der Nummernübertragungsinformation liegt,

  • der zugrunde liegende Vertrag länger als ein Monat beendet ist.

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Die Rufnummernmitnahme in Österreich ist für Endnutzer kostenlos. Dies betrifft sowohl die Portierung selbst als auch die Ausstellung der erforderlichen Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information)

Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme praktisch?

  1. Einholung der NÜV-Information:
    Bevor Sie die Rufnummernmitnahme beantragen können, benötigen Sie die NÜV-Information von Ihrem aktuellen Anbieter. Diese enthält Details zu Ihrem bestehenden Vertrag, wie etwa die verbleibende Vertragsdauer und Kündigungsfristen. Die NÜV-Information ist kostenlos und 90 Tage gültig.

  2. Antrag auf Rufnummernmitnahme:
    Mit der NÜV-Information können Sie beim neuen Anbieter die Portierung Ihrer Rufnummer beantragen. Viele Anbieter bieten an, die NÜV-Information für Sie einzuholen. Sie geben in diesem Fall beim neuen Anbieter an, dass Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen möchten und erteilen dem neuen Anbieter eine Vollmacht, damit er die Portierung bei Ihrem alten Anbieter beantragen kann.

  3. Aktivierung im neuen Netz:
    Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Rufnummer im neuen Netz aktiviert. Die Dienstunterbrechung darf dabei nicht länger als einen Arbeitstag dauern.

Wann kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Sie können Ihre Rufnummer sowohl während eines laufenden Vertrags als auch bis zu einem Monat nach Vertragsende mitnehmen, sofern Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet haben.

(Rechtsgrundlage: § 119 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021))

Was passiert nach der Portierung mit meinem alten Vertrag?

Durch die Übertragung Ihrer Rufnummer wird der Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter automatisch beendet – rechtlich wird dies so behandelt, als hätten Sie zum Zeitpunkt der Portierung gekündigt.

Bitte beachten Sie:
Alle mit dem alten Anbieter vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen bleiben weiterhin aufrecht. Das bedeutet, dass offene Grundentgelte bis zum Laufzeitende zu bezahlen sind. Achten Sie besonders auf eine etwaig vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

Sie haben die Möglichkeit, die Fortführung des bestehenden Vertrages ausdrücklich zu verlangen, auch wenn Sie Ihre alte Nummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. In diesem Fall:

  • stellt Ihnen der bisherige Anbieter kostenfrei eine neue Telefonnummer zur Verfügung,

  • der Vertrag bleibt unverändert aktiv und läuft regulär weiter.

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.