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Sonderkündigungsrecht wegen AGB-Änderung

Muss mich mein Internet- oder Handy-Anbieter informieren, wenn er die Vertragsbedingungen ändert?

Handelt es sich um nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von Vertragsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann muss Sie Ihr Telekomanbieter mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (etwa E-Mail oder Brief) darüber informieren. Gleichzeitig muss Ihnen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bekanntgegeben werden. (§135 Abs 8 Telekommunikationsgesetz (TKG))

Kann ich meinen Vertrag kündigen, wenn die Bedingungen geändert werden?

Ja, in den meisten Fällen haben Sie ein "Sonderkündigungsrecht". Das bedeutet, Sie können den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos und unabhängig von etwaigen Bindungsfristen kündigen, wenn die Änderungen für Sie nachteilig sind oder Sie mit ihnen nicht einverstanden sind. Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig, mindestens aber 3 Monate vor Inkrafttreten der Änderung über dieses Kündigungsrecht zusammen mit der Änderungsmitteilung informieren.

Wann habe ich KEIN Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel dann nicht, wenn die Änderungen für Sie ausschließlich vorteilhaft sind (z.B. ein günstigerer Preis bei gleichen Leistungen) oder wenn die Änderungen geringfügig sind und sich nur auf die Art und Weise der Leistungserbringung beziehen (z.B. eine technische Umstellung im Hintergrund), ohne die Hauptleistungen oder Preise zu beeinflussen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie überdies dann nicht, wenn die Änderungen auf Grund der Änderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich werden, unabhängig davon ob diese Änderungen ausschließlich vorteilhaft sind.

Wie lange habe ich Zeit, um meinen Vertrag zu kündigen?

Die genaue Frist muss Ihnen Ihr Anbieter in der Änderungsmitteilung nennen. Diese Information muss zumindest 3 Monate vor Inkrafttreten der Änderung erfolgen. Achten Sie darauf, diese Frist nicht zu verpassen!

Wie kündige ich meinen Vertrag richtig, wenn ich mein Sonderkündigungsrecht nutze?

Bei der Kündigung Ihres Handy- oder Internetvertrages sind die vertraglich vereinbarten Formerfordernisse zu beachten. Die meisten Telekomanbieter haben in ihren Vertragsbedingungen die „Schriftform“ für eine Vertragskündigung festgelegt. Sie können Ihren Vertrag folglich etwa per Brief, E-Mail oder, falls vorhanden, über ein Webformular Ihres Telekomanbieters kündigen. Geben Sie an, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der angekündigten AGB- oder Preisänderungen in Anspruch nehmen. Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis Ihrer Kündigung auf (z.B. die Bestätigung des Versands oder die E-Mail-Empfangsbestätigung).

Was passiert, wenn ich nicht kündige?

Wenn Sie die Frist verstreichen lassen und nicht kündigen, gelten die neuen AGB oder Preise als von Ihnen akzeptiert. Ihr Vertrag läuft dann unter den geänderten Bedingungen weiter und Sie haben kein Sonderkündigungsrecht mehr.

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