Kündigung von Telekomverträgen
Wie kann ich meinen Telekomvertrag (Handy- oder Internetvertrag) kündigen?
Bei der Kündigung Ihres Handy- oder Internetvertrages sind die vertraglich vereinbarten Formerfordernisse zu beachten. Die meisten Telekomanbieter haben in ihren Vertragsbedingungen die „Schriftform“ für eine Vertragskündigung festgelegt. Sie können Ihren Vertrag folglich etwa per Brief, E-Mail oder, falls vorhanden, über ein Webformular Ihres Telekomanbieters kündigen.
Kann ich meinen Telekomvertrag jederzeit kündigen?
Haben Sie einen Vertrag für einen Mindestzeitraum abgeschlossen, dann ist eine Kündigung erst nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragsdauer möglich. Sonst ist eine Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
Welche Mindestvertragsdauer darf vereinbart werden?
Dem Telekommunikationsgesetz zufolge dürfen Telekomverträge eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten nicht überschreiten.
Kann ich meinen Vertrag auch während der Mindestvertragsdauer kündigen?
Der Telekomanbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Sie früher als vertraglich vereinbart aus dem Vertrag zu entlassen. Wenn der Telekomanbieter einer Kündigung innerhalb der Mindestvertragsdauer zustimmt, werden Ihnen meist alle Kosten für die restliche Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.
Wann muss ich kündigen, damit mein Vertrag direkt nach der Mindestvertragsdauer endet?
Angenommen Ihre Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate und die Kündigungsfrist 1 Monat, dann muss die Kündigung spätestens 1 Monat vor Ablauf der 24-monatigen Vertragsdauer beim Telekomanbieter eingelangt sein. Der Telekomanbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig über das Ende der Mindestvertragsdauer und die Möglichkeit der Kündigung zu informieren.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Die vereinbarte Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Vertrag. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die Kündigungsfrist bei Verbraucherverträgen maximal einen Monat betragen darf.
Sind Telekomverträge mit einer automatischen Vertragsverlängerung nach einer Befristung zulässig?
Automatische Vertragsverlängerungen dürfen in Telekomverträgen vereinbart werden. Der Telekomanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie rechtzeitig über die automatische Vertragsverlängerung und die Kündigungsmöglichkeit zu informieren.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht von Internetverträgen bei Wohnungswechsel?
Grundsätzlich berechtigt ein Wohnungswechsel nicht zur Kündigung Ihres Internetvertrages. Vielmehr ist der Telekomabieter verpflichtet, Ihnen auch am neuen Wohnort Internet unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Telekomanbieter kann für den durch den Umzug entstandenen Aufwand ein angemessenes Entgelt verlangen.
Bietet der Telekomanbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht an, dann sind Sie berechtigt, den Vertrag zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monate.
Berechtigt mich eine Preiserhöhung zur sofortigen Vertragskündigung?
Telekomanbieter sind berechtigt, einseitig die Preise anzupassen. Jedoch müssen Sie über die geplanten Änderungen mindestens 3 Monate vor dessen Inkrafttreten informiert werden und Ihnen muss eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden.
Beachten Sie, dass ein solches gesondertes Kündigungsrecht nicht besteht, wenn die Preisänderung auf eine vertraglich vereinbarte Wertanpassungsklausel zurückzuführen ist. In Telekomverträgen wird meist der Verbraucherpreisindex (VPI) zur Wertanpassung herangezogen.
Habe ich ein Kündigungsrecht, wenn mein Internet- oder Telefonanschluss nicht oder schlecht funktioniert?
Hier muss im Einzelfall überprüft werden, ob Sie Anspruch auf Vertragskündigung haben. Wenn dauerhaft und im erheblichen Maße von der vereinbarten Leistung abgewichen wird und eine Mängelbehebung nicht möglich oder zielführend ist, dann könnte ein Anspruch auf Vertragskündigung bestehen.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall?
Ein Telekomvertrag endet nicht automatisch im Todesfall. Als berechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, entweder den Vertrag der verstorbenen Person zu übernehmen oder ihn zu kündigen. Die meisten Telekomanbieter sehen für den Todesfall in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht vor, das den sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag erlaubt. Für die Kündigung benötigen die Telekomanbieter eine Kopie der Sterbeurkunde.